Mo vor dem AG Cottbus – schon der 1. Prozesstag fällt aus

Heute waren wir vor Gericht in Cottbus – allerdings wirklich nur vor dem Gericht. Spaß gemacht hat es trotzdem 🙂

Es fing damit an, dass schon vor dem Prozess solidarische Plakate in Cottbus aufgetaucht sind. Darüber haben wir uns riesig gefreut.

Am Morgen schien die Sonne, und wir schlenderten zum Amtsgericht, um unsere Mahnwache aufzubauen. Es kamen ca. 20 Leute, einige interessierte Journalist*innen waren da, wir verhandelten gerade mit den Cops wo wir unsere Feuertonne aufstellen konnten…

…und dann kommt die Nachricht, dass die Anwältin krank ist und der Prozess ausfällt. Dabei hatten wir schon so gespannt darauf gewartet! Immerhin ist die Aktion auch schon 3 Jahre her. Man möchte meinen, die kommen gar nicht mehr in die Pötte.

Wir hingen dann noch ein bisschen vor dem Gericht ab, hörten entspannte Musik, aßen Suppe, zündeten ein paar Rauchtöpfe, und übten den sachgerechten Umgang mit Feuerlöschern. Ein netter Tag mit netten Menschen 🙂 warum sollte man so einen schönen sonnigen Tag auch drinnen verbringen.

Einige Menschen halten 2 Banner hoch, auf denen "Gerichte sind zum Essen da" und "Die Welt brennt lichterloh - lasst uns endlich löschen!" steht. Daneben qualmt ein Rauchtopf.
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Nächster Prozesstermin steht an – 4.12. in Cottbus!

Prozess wegen Kraftwerksblockade – Unfreiwillige Feuerwehr vor Gericht | 04.12.25 11:00 Uhr | Amtsgericht Cottbus (Gerichtsplatz 2) | Ab 10:00 Uhr Mahnwache

Gemeinsam gegen Repression

Es ist ruhig geworden um das Thema Repression gegen die Klimabewegung. In den großen Medien ist darüber nur noch selten zu lesen. Doch die Repressionswelle gegen die Bewegung geht weiter.

Der Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ ist es 2023 gelungen, das Klimakiller-Kohlekraftwerk Jänschwalde zu blockieren, die Leistung musste deutlich gedrosselt werden.

Jetzt hat eine Person der Gruppe Post bekommen und ein Gerichtsverfahren am Hals.

Repression soll uns einschüchtern und unsere politischen Zusammenhänge schwächen. Aktivist*innen, die sich für ähnliche Aktionsformen entscheiden, sollen abgeschreckt werden. Dem stellen wir unsere Solidarität entgegen. Kommt deshalb gerne am 04.12.2025 um 11:00 Uhr zur kritischen Prozessbegleitung nach Cottbus. Es wird eine Mahnwache am Amtsgericht geben.

Gegen ihre Repression und für Klimagerechtigkeit!

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Update im Prozess von Ava und Ralph: Revision verworfen

Vielleicht erinnert ihr euch nach an Ava und Ralph, zwei Personen, die nach der Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde durch die Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ fast drei Monate anonym in Haft saßen. Das Urteil von 4 Monaten Haftstrafe wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe wurde vom Landgericht bestätigt. Jetzt verwarf das Oberlandgericht die eingelegte Revision, das Urteil wird also rechtskräftig. Damit steht auch zu befürchten, dass vor dem Amtsgericht Cottbus die Prozesse gegen weitere 18 Personen beginnt, denen vorgeworfen wird an der Blockade beteiligt gewesen zu sein.

Nach der Verhandlung vor dem Landgericht Cottbus im Juni/Juli 2023, gingen die Anwält*innen von Ava und Ralph in Revision. Das Landgericht Cottbus hatte sich dem Urteil des Amtsgerichts Cottbus aus dem November 2022 angeschlossen und die beiden ebenfalls zu 4 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe verurteilt.

Jetzt, im Mai 2024 folgte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG), dieses hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen. In der Revision ging es unter anderem um die Frage, inwiefern Ava und Ralph als volljährig angesehen werden dürfen und ob es rechtens war, dass die beiden nach Ewachsenenstrafrecht verurteilt wurden. Das OLG meint dazu nur, dass das Landgericht ja schon so einschätzen können wird, ob die beiden erwachsen aussehen oder nicht („optische Reifezeichen“). Vor allem aber, dass die „‚reflektierten Erklärungen‘ der Angeklagten (insbesondere zum Klimaschutz und zur Klimakrise)“ in den beiden Prozessen „von deren ‚geistiger Reife‘ zeuge“, so das OLG.

Heißt das also, man kann nur reflektiert über die Klimakrise reden wenn man erwachsen ist? Und heißt das im Umkehrschluss auch, dass man im Zweifel härter bestraft wird, wenn man die Zusammenhänge der Klimakrise gut und strukturiert wiedergeben kann? Wenn es also Zweifel an der Volljährigkeit von Angeklagten gibt, entscheidet Wissen über die Klimakrise also im für eine härtere Strafe? Das klingt alles ganz schön absurd, aber auch bezeichnend für den Umgang der Justiz mit Klimaaktivismus.

Auch ein weiterer Punkt der Revision in dem es um die Kalkulation der Schadenssumme ging, wurde als unbegründet fallen gelassen. Auf der Website energy-charts.info ist öffentlich einsehbar wie viel Strom die einzelnen Kraftwerksblöcke zu welchem Zeitpunkt produziert haben. Eine solche Grafik wollte die Verteidigung im Prozess als Beweismittel einführen um zu zeigen, dass der von der LEAG berechnete Schaden nicht mit den tatsächlich produzeirten Strommengen zusammenpasst. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab und berief sich nur auf die „plausiblen“ Schätzungen der LEAG. Ach, das ist doch schön, wenn man sich selber aussuchen darf in welcher Höhe man geschädigt wurde!

Von den 4 Monaten Haftstrafe haben Ava und Ralph schon fast 3 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Wegen des 2/3-Grundatzes (höchstens zwei Drittel der Haftzeit sollen in Untersuchungshaft verbracht werden) wurden die beiden damals dann anonym aus der JVA entlassen. Unklar ist noch, ob die beiden jetzt tatsächlich wieder für die letzten Wochen Haft eingeladen oder gesucht werden. Egal ob JVA oder Untergrund, wir halten zusammen und werden weiter für Klimagerechtigkeit kämpfen! Für uns steht fest, der Kampf für Klimagerechtigkeit wird immer auch ein Kampf gegen Staat und Justiz sein. Ob die Justiz unsere Aktionen jetzt gut oder schlecht findet, hat wenig mit ihrer Notwendigkeit zu tun!

Jetzt wo das Urteil gegen die ersten zwei Angeklagten rechtskräftig ist, stehen vermutlich auch die Prozesse gegen die anderen 18 Angeklagten an. Termine gibt es noch keine.

Viele Prozesse kosten leider auch viel Geld, deshalb freuen wir uns immer über Spenden für Anwält*innen, Prozesskosten und eventuelle Geldstrafen, und natürlich auch, falls ihr Lust habt bei euch vor Ort eine Soli-Party oder ähnliches zu veranstalten. Unsere Kontodaten findet ihr hier:

Konto: Spenden & Aktionen 
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06 
BIC: VBMHDE5F 
Betreff: "Unfreie Feuerwehr"
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Feuerwehr im Gericht am 12.07.23

Auch zum 2. Prozesstermin der Berufungsverhandlung gegen Ava und Ralph war vorm Landgericht Cottbus einiges los. Vor dem Gebäude war eine Kundgebung, wo unter anderem die Zuschauer*innen warten konnten, die nicht eingelassen wurden, obwohl noch Plätze frei waren. Gegen die Versammlungsleitung gab es eine Anzeige wegen dem Banner „Burn All Prisons“.

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Aktueller Stand

Wir haben lange nichts mehr von uns hören lassen, das heißt aber nicht, dass die Repression vorbei ist. Ava und Ralph sind auch in zweiter Instanz verurteilt worden zu 4 Monaten ohne Bewährung, allerdings wurden sie nicht wieder inhaftiert, bis die Revision entschieden ist (also ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil), weil das Gericht keine Fluchtgefahr sah.

Gegen 18 weitere, namentlich bekannte Personen wurde vor dem Amtsgericht Cottbus mittlerweile Anklage erhoben wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe. Prozesstermine stehen noch nicht fest.

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Prozess geht am 12.7. weiter

Der Prozess gegen Ava und Ralph vor dem Landgericht Cottbus hat am 23. Juni 2023 begonnen mit viel Spektakel im und außerhalb des Gerichtssaales. Er wird am 12. Juli 2023 um 9 Uhr vor dem Landgericht fortgesetzt – ihr seid herzlich eingeladen.

Hier folgt jetzt die Berichterstattung auf Twitter zum Prozess:

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Berufungsprozesse wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde – unterstützt Ava und Ralph

Am 23.06 und 12.07. (korrigiertes Datum!) müssen Ava und Ralph wieder vor Gericht erscheinen. Es wird ein Berufungsverfahren gegen die beiden vor dem Landgericht in Cottbus geben. Zeigt euch solidarisch, kommt zum Verfahren, macht Soli-Aktionen in Cottbus, bei LEAG, dem nächsten Gericht, wo es euch sonst einfällt oder unterstützt auf andere Weise. Schreibt uns gern von euren Aktionen.

Ab 8:30 Uhr gibt es eine Kundgebung vor dem Landgericht (Gerichtsstraße 3,4). Der Prozess beginnt um 9:00 Uhr.

Vielleicht erinnert ihr euch – Im September 2022 wurde durch die Gruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ ein Kohlekraftwerk blockiert, der Klimakiller Jänschwalde. Die betreibende Firma LEAG behauptete einen Schaden von 3,2 Millionen Euro für Produktionsausfälle. Ava und Ralph weigerten sich ihre Personalien bekannt zu geben und saßen für drei Monate in Untersuchungshaft.

Im November 2022 wurde gegen die beiden verhandelt und eine Haftstrafe von 4 Monaten beschlossen, ohne Bewährung vor allem auf Grund der Anonymität. Es gelang dann allerdings sie nach drei Monaten frei zu bekommen. Ihre Haft war geprägt von zahlreichen Schikanen, wie langer Quarantäne, Verweigerung von Telefonaten mit Anwältinnen, veganem Essen und ähnlichem.

18 weitere Personen haben inzwischen Post bekommen. Ihnen wird vorgeworfen bei der Blockade angekettet gewesen zu sein oder dabei unterstützt zu haben (Hausfriedensbruch, Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung). Es wird also noch viele Gelegenheiten geben uns gegen die Repression aufzulehnen, uns gegenseitig zu unterstützen und Soli-Aktionen zu machen.

Schreibt uns falls ihr euch vorstellen könnt einen Info-Abend zu organisieren, wir kommen gerne bei euch vorbei. Es braucht natürlich auch Geld für Anwält*innen etc. und deshalb ist jeder Soli-Tresen hilfreich. Lasst uns zeigen das sich unsere Bewegung nicht einschüchtern lässt und wir uns gegen Repression gemeinsam wehren.

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Wie kamen Ava und Ralph frei? eine Nachricht von „draußen“

Hallo liebe Gefährt*innen,

Ihr fragt euch eventuell, wie wir so plötzlich rausgekommen sind. Dazu hier eine versucht hilfreiche kurze Erklärung.

Nachdem die ersten Haftbefehle ja am 20.11. ausgelaufen wären, hat das Amtsgericht Cottbus am Tag unserer Verhandlung (17.11.) zwei neue, unbefristete Haftbefehle erlassen, um uns weiter in Haft halten zu können. Gerechtfertigt haben sie das damit, dass das weitere Verfahren (falls es Berufungen gäbe, was ja jetzt auch der Fall ist) bzw. die Vollstreckung der Haftstrafe nur so sichern zu können, da wir ohne Identität angeblich nicht geladen werden könnten. (Unangefochten werden Urteile erst nach einer Woche rechtskräftig, sodass wir ohne neuen Haftbefehl für eine Woche raus gedurft hätten, bevor die restlichen 4 Monate abzusitzen wären.)

Gegen diese Haftbefehle wurden Haftbeschwerden eingelegt, in denen es unter anderem darum ging, dass 1. die Weiterführung der U-Haft aus verschiedenen Gründen unverhältnismäßig sei (komplizierteres Ding u. a. aus Zweidrittel-Regelungen, Resozialisierungsgrundsätzen, etc.) und 2. unsere Anonymität alleine kein Grund sei, von einer Fluchtgefahr auszugehen, weil wir ja im Verfahren auf einen Freispruch hoffen würden. Würden wir zur Berufungsverhandlung nicht erscheinen, müssten wir noch viel eher (als bei Nicht-Erscheinen) damit rechnen, rechtskräftig und evtl. auch zu einer höheren Haftstrafe als 4 Monaten verurteilt zu werden. Zudem könnte unsere Berufung einfach verworfen werden, wodurch es für uns noch viel schlechter aussähe. So wird in den Haftbeschwerden argumentiert, wieso wir also gar kein Interesse daran hätten, die Berufung schleifen zu lassen.
Es gab noch das Problem, wie wir ohne Adressen angeblich nicht geladen werden könnten. Das ließ sich aber leicht lösen, indem wir Ladungsvollmachten zu Protokoll gaben, sodass Ladungen für uns auch an unsere Anwältinnen zugestellt werden können. Dadurch gelten wir rein rechtlich als geladen, sobald unsere Anwältinnen geladen wurden.

Und auch wenn niemand damit gerechnet hat: Den Haftrichter hat das überzeugt. Die Staatsanwältin zwar nicht, aber sie muss erst mal damit leben. Eine Berufungsverhandlung kann also trotzdem stattfinden, die Geschichte ist noch nicht vorbei.

Der springende Punkt – über den wir als Bewegung vorsichtig freuen können – dabei ist: Unsere Anonymität allein ist jetzt – durch ein Landgericht so beschlossen – kein Grund mehr für Fluchtgefahr. Ihr könnt euch selbst überlegen, was ein genialer und evtl. weitreichender Beschluss das sein kann für die Zukunft. Wir freuen uns jedenfalls erst mal sehr.

Kämpferische Grüße,
Ralph & Ava

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Ava und Ralph sind frei!

Ava und Ralph wurden heute nach der Haftprüfung freigelassen – endlich!

Wir freuen uns, aber natürlich ist die Repression noch nicht vorbei, auch auf die anderen Beteiligten, die Personalien angegeben haben warten wahrscheinlich etliche Strafverfahren. Wir informieren euch dann hier weiter darüber.

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Haftprüfung

Soli-Grüße aus dem Fecher

Morgen um 12 Uhr ist am Landgericht Cottbus eine Haftprüfung angesetzt, d.h. das Gericht entscheidet daüber, ob die beiden bis zur Berufungsverhandlung weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen oder freikommen. Wir drücken die Daumen!

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