Dass sich die Bullen selbst eher nicht so gerne an Gesetze halten, ist ja nichts neues. Wer das glaubt, denkt auch der Verfassungsschutz würde die Verfassung schützen. „Naja, zum Glück kann man doch dann dagegen vor Gericht gehen, oder nicht?“ – diesen Satz hören wir öfter, wenn wir von Polizeigewalt gegen Umwelt-Aktivist*innen berichten. Ich glaube nicht mehr an diesen Satz.
Aber es gibt einen anderen schönen Satz: „Gefährliche Leute muss man beschäftigt halten, sonst beschäftigen sie dich.“
Und jede Minute, die Bullen mit Papierkram beschäftigt sind, ist eine Minue in der sie niemanden verprügeln, überwachen, demütigen, anlügen, oder bedrohen können. Das ist einer der Gründe, warum es sinnvoll sein und sogar Spaß machen kann, die Bullen zu verklagen.
Nach unserer Aktion wurden viele von uns festgenommen und für knapp anderthalb Tage weggesperrt. Dabei ist viel Mist passiert, der den „Terror“ der uns vorgeworfen wird, völlig in den Schatten stellt. Insbesondere ging es darum, unsere Verhandlungsfähigkeit einzuschränken, also genau das Ding mit dem Rechtsweg, was denen ja angeblich so wichtig ist.
Hier also ein Auszug aus einer Klage gegen die Bedingungen, unter denen wir eingesperrt waren (CW: sexuelle Belästigung, Polizeiwillkür, Zwang, Transfeindlichkeit):
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